Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cloudpunks GmbH – Version 1.0

§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der cloudpunks. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d. h. Unternehmen i. S. d § 14 BGB abgeschlossen. Verträge mit Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB werden nicht geschlossen.

2. Die Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen der Dritthersteller gelten vorrangig vor diesen AGB, wenn cloudpunks unter diesen Geschäftsbedingungen Drittprodukte z.B. Software liefert. Der Kunde ist verpflichtet, die nutzungs- und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und/oder Lieferanten einzuhalten.

§ 2 Vertragsschluss 

1. Das Leistungsspektrum der cloudpunks umfasst die Beratung, den Support und den Service und weitere Dienstleistungen rund um Informationstechnologie und Digitalisierung.

2. Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben. Der Kunde wird Angebote von cloudpunks sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmä-ßigkeit prüfen. Das gilt insbesondere für Angebote, denen bestimmte Annahmen zugrunde gelegt werden. Der Kunde wird cloudpunks informieren, sollten Annahmen nicht zutreffen.

3. Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragpartners. Dies bedarf der Schriftform.

4. Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von cloudpunks gesondert berechnet. Die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen werden in Schriftform festgelegt. Sie bilden, auch wenn Sie mit den ursprünglichen Vertrag nicht fest verbunden sind, einen einheitlichen Vertrag.

5. Die Angebote von cloudpunks sind grundsätzlich freibleibend. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn cloudpunks sie schriftlich bestätigt. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrages mit cloudpunks dar und können von cloudpunks innerhalb einer Frist von zwei Wochen angenommen werden.

6. cloudpunks ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung eines Vertrages zu beauftragen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

§ 3 Lieferungen, Leistungstermin

1. Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungshandlungen oder Zahlungen erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen.

2. cloudpunks ist zu für den Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3. Liefertermine/Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von cloudpunks oder die Warenauslieferung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein‐ und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung, ganze oder teilweise Produktionseinstellung/Liefereinschränkung des Herstellers usw.) befreien cloudpunks für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Wird cloudpunks die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse für die Dauer unmöglich, sind sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch unerfüllt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4. Sonstige Überschreitung von Lieferterminen/Lieferfristen berechtigt den Kunden zum Vertragsrücktritt, wenn er cloudpunks erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Tagen gesetzt hatte. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. cloudpunks kann vom Vertrag auch zurücktreten, wenn der Hersteller nach Vertragsabschluss die Produktion des vertragsgegenständlichen Produkts einstellt.

§ 4 Gesonderte Bedingungen für Software

1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware dritter Hersteller, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde.

2. Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen des Herstellers, aus denen sich die Eigenschaften der Software, der zulässige Nutzungsumfang durch den Kunden und weitere Nutzungsbedingungen ergeben. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden die Nutzungsbedingungen des Herstellers Gegenstand eines zwischen dem Kunden und dem Hersteller geschlossenen Vertrages, dessen Abschluss cloudpunks gegebenenfalls vermittelt.

3. Soweit in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nicht anders vereinbart, darf der Kunde die Software nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nutzen. Der Kunde ist danach insbesondere nicht berechtigt, Dritten Rechte zur Nutzung der Software einzuräumen, Urhebervermerke zu entfernen oder zu ändern.

4. Haben sich cloudpunks verpflichtet, individuelle/eigene Software (Softwareentwicklung) zu liefern, wird der Objektcode grundsätzlich auf einem Datenträger übergeben oder per Download zur Verfügung gestellt. Einen Anspruch auf Lieferung des Quellcodes besitzt der Kunde nicht.

5. Kann der Hersteller oder Lieferant bereits bestellte Produkte nicht mehr liefern, sondern lediglich Nachfolge-Modelle, die jedoch hinsichtlich der Funktionalität und der Qualität vergleichbar oder ähnlich sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen, kann couldpunks das Nachfolgemodell zur Vertragserfüllung liefern.

6. Ist für die Nutzung der Software eine Installation auf der Hardware des Kunden erforderlich, wird cloudpunks Unterstützung und Anleitung nur leisten, soweit dies zwischen dem Kunden und cloudpunks vereinbart ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die mitgeteilten Anforderungen an Hardware und Umgebung für eine Installation vorliegen.

7. Stellt der Kunde cloudpunks Software zur Verfügung bzw. spielt cloudpunks im Auftrag des Kunden die Software auf die Hardware auf, sichert der Kunde zu, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte (Lizenzen) erworben zu haben.

8. cloudpunks ist berechtigt, Programm-, Installations- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in englischer Sprache zu liefern, sofern diese nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.

9. Zur Wartung der Software ist cloudpunks grundsätzlich nicht verpflichtet, es sei denn, die Parteien haben anderes gesondert vereinbart.

§ 5 Gesonderte Bedingungen für Services

1. Für Serviceleistungen durch cloudpunks ist eine Beauftragung durch den Kunden unter Angabe der Dauer, des Durchführungszeitraums und des Gegenstands der Serviceleistung erforderlich. Für die Annahme durch cloudpunks gilt § 2.

2. cloudpunks erbringt Serviceleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein bestimmter Erfolg wird von cloudpunks nicht versprochen.

3. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird das Entgelt für die Dienstleistungen der cloudpunks nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten (Zeithonorar) nach den Preisen im jeweiligen Angebot von cloudpunks abgerechnet.

4. Sofern nicht anders vereinbart, haben die cloudpunks zusätzlich zu dem Zeithonorar Anspruch auf Ersatz von Auslagen und Aufwendungen (Reise‐, Übernachtungskosten, Tagesspesen). Bei Reisen obliegt den cloudpunks die Auswahl der Verkehrsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Ein Service-Tag entspricht werktäglichen acht Stunden zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Für Überstunden sowie Tätigkeiten an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen am Sitz von cloudpunks wird ein Aufschlag von 150 % berechnet.

6. Eventuell zugesagte Service-Level-Zeiten (z. B. Reaktionszeiten) gelten nur während der vereinbarten Servicezeit. Kundenanforderungen, die außerhalb der vereinbarten Servicezeit angenommen werden, werden so behandelt, als wären sie zu Beginn der nachfolgenden Servicezeiten eingegangen. Liegt das Ende der Service-Level-Zeit außerhalb der Servicezeit, wird die Service-Level-Zeit unterbrochen und läuft mit Beginn der nächsten Servicezeit weiter, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Kann cloudpunks die Serviceleistungen während der vereinbarten Service-Level-Zeiten trotz aller Bemühungen nicht erbringen, ist cloudpunks berechtigt, innerhalb der vereinbarten Service-Level-Zeiten nach eigenem Ermessen, statt den geschuldeten Serviceleistungen für eine Übergangsphase eine vertragliche Zwischenlösung zu erbringen.

7. Für Stornierungen und/ oder Terminverschiebungen durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
a. Geht die Stornierung und/ oder Terminverschiebung spätestens 7 Tage vor Servicebeginn bei cloudpunks ein, werden 50% des vereinbarten Entgeltes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
b. Geht die Stornierung und/ oder Terminverschiebung später als 7 Tage vor Servicebeginn bei cloudpunks ein, wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. An der Software, die der Kunde cloudpunks im Rahmen des Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellt, erhält cloudpunks ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung. Sämtliche Rechte bezüglich der Dokumentation der Software verbleiben beim Kunden oder dessen Lieferanten. Der Kunde ist für das Vorliegen und die Beschaffung ausreichender Nutzungsrechte allein verantwortlich.

2. Sofern im Rahmen von § 69 e UrhG erforderlich, wird der Kunde von den Lizenzgebern, von denen er die Software erworben hat, die Offenlegung von Schnittstellen verlangen.

3. Die Ziffern 1 und 2 gelten auch, sofern und soweit cloudpunks die Software bei dem jeweiligen Lizenzgeber für den Kunden erwirbt.

4. Der Kunde ist verpflichtet, den Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen. Der Kunde trägt selbständig Sorge für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse, soweit diese gegenwärtig oder künftig erforderlich sein sollten.

5. Der Kunde wird während der Vorbereitung und Durchführung der Lieferungen und Leistungen cloudpunks jede notwendige und zumutbare Unterstützung (z.B. Beistellungen, Zugang zu den Produkten, Stromversorgung, Stellflächen für Service und Technikereinrichtungen) gewähren und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen und Vorbereitungsmaßnahmen schaffen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung und für angemessene Umgebungsbedingungen der in den Vertrag einbezogenen Produkte und Programme selbst verantwortlich.

6. Bei Vor-Ort-Einsätzen gewährleistet der Kunde die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Benachteiligungsverbot in § 7 AGG gegenüber den Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern von cloudpunks gewahrt wird.

7. Aufwendungen, Kosten, Nachteile und Schäden, die aus der Verletzung dieser Ziffern und/oder aus in sonstigen Vertragsdokumenten genannten Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten.

§ 8 Preise und Zahlung

1. Die Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.

2. Der zu zahlende Betrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von cloudpunks. Einmalige Entgelte sind fällig zehn Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu zahlen, wobei Wechsel und Schecks ausgeschlossen werden. Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. cloudpunks ist unabhängig von sonstigen Ersatzansprüchen berechtigt, bei Zahlungsrückständen, die cloudpunks nicht zu vertreten hat, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen eigene vertragliche Verpflichtungen aufzuschieben.

3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. cloudpunks ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn cloudpunks nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von cloudpunks durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

5. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene postalische, bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

6. Laufende, monatlich geschuldete Vergütungen sind jeweils im Voraus spätestens am 3. Werktag des auf den Monat der Leistungserbringung folgenden Kalendermonats ohne gesonderte Rechnung fällig und zahlbar. Für anteilige Monate ist die Vergütung anteilig geschuldet. Sonstige laufende Entgelte und/oder Gebühren sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

§ 9 Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und cloudpunks dies dem Kunden angezeigt hat.

2. Cloudpunks behält sich das Eigentum und die Rechte an den vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller geschuldeten Forderungen und/oder aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vor (folgend Vorbehaltsware).

3. Der Weiterverkauf der von cloudpunks gelieferten Produkte darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Kunde tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an cloudpunks ab. Auf Verlangen hat der Kunde die Abtretung schriftlich zu bestätigen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, cloudpunks einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von cloudpunks ist dieser die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt cloudpunks im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von cloudpunks angenommen. Hat der Kunde den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so ist cloudpunks berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern.

5. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von cloudpunks durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Rechte von cloudpunks hinzuweisen und cloudpunks unverzüglich zu informieren. Nachteile, Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht gehen zu Lasten des Kunden.

§ 10 Abnahme

1. Haben die Parteien einen Werkvertrag geschlossen und ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, so muss diese unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch cloudpunks erfolgen. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Auf Wunsch von cloudpunks sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.

§ 10 Gewährleistung

1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

2. Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt.

3. Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen der cloudpunks als mangelhaft, so ist cloudpunks verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde cloudpunks die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt cloudpunks; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis herabsetzen(mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.

8. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen.

9. cloudpunks übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in Angeboten, Dokumenten oder in sonstigen Unterlagen die Begrifflichkeiten „sichert zu“, „sicherstellen“, „stellt sicher“, „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

10. Öffentliche Äußerungen, z. B. Werbeaussagen der Hersteller, Dritter oder Lieferanten, stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dar.

11. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche, einschließlich Schadensersatz- und Aufwendungs- ersatzansprüchen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorsieht.

§ 11 Haftung

1. cloudpunks leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechts-geschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit haftet cloudpunks in Höhe des typischen und bei Ver-tragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet cloudpunks in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansonsten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Soweit die Haftung von cloudpunks ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§10 Datenschutz

1. cloudpunks ist gemäß Art. 6 DSGVO berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden/Auftraggebers zur Erfüllung der Geschäftszwecke zu verarbeiten. Die Daten werden bei cloudpunks gespeichert. Der Auftraggeber erhält hiermit davon Kenntnis gemäß Art. 13, 14 DSGVO. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann darüber hinaus der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen. Der Widerspruch ist an die verantwortliche Stelle cloudpunks GmbH, An der Lohstr. 11, 90530 Wendelstein, legal@cloudpunks.de) zu richten.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich darüber hinaus zur gewissenhaften Erfüllung und Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Verletzt der Kunde diese Bestimmungen, so stellt er cloudpunks von sämtlichen rechtlichen Folgen des Verstoßes frei.

3. Soweit cloudpunks im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten soll, werden die Vertragsparteien rechtzeitig vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO abschließen.

4. Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden verweist cloudpunks auf seine gesonderte Datenschutzerklärung unter: http://www.cloudpunks.io/datenschutz/

§12 Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse

1. Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenbarten oder öffentlich bekannten vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werden, über den Inhalt des Vertrages sowie alle Produkte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei − auch nach Beendigung des Vertrages streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.

2. Der Kunde verpflichtet sich für die Laufzeit der Beauftragung und darüber hinaus für 12 Monate nach Kündigung oder Fertigstellung, keine Mitarbeiter von cloudpunks abzuwerben, die an der Bereitstellung der Leistung beteiligt sind.

§ 17 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Nürnberg.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

3. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von cloudpunks.

4. Mündliche Abreden oder Zusagen, spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Kündigungen, Rügen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.